1294bis8 EDK Ost – Projektschlussbericht 2010 Zwei unterschiedliche Organisationsformen (Kinder- garten und 1. bzw. 2. Primarklasse) werden im Modell Basisstufe oder Grundstufe zusammengeführt. Mit der Umsetzung der Modelle Basisstufe oder Grundstufe verfolgte man nicht nur das Ziel, zwei unterschiedliche pä- dagogische Kulturen, sondern auch zwei unterschiedliche organisatorische Formen mit ihren jeweiligen strukturellen Ressourcen (Kindergarten – Primarstufe) zusammenzuführen bzw. neu zu gestalten und zu organisieren. Die Konkretisierung der Rahmenbedingungen der Schulversu- che orientierte sich an zwei Vorgaben: – Zum einen an den Angaben der Eckwerte im EDK-Dossier 48A. Im Grundsatz sollten pro Schulversuchsklasse 150 Stellenprozente zur Verfügung stehen, mit der Absicht, dass die verantwortlichen Lehrpersonen und Fachlehrpersonen mit der ganzen Klasse gemeinsam den Unterricht gestalten. Der Umfang der Stellenprozente ergab sich aus der Annah- me, dass immer vormittags zwei Lehrpersonen anwesend sein sollten. – Zum andern an den kantonalen Vorgaben, die für den Kin- dergarten und die 1. und 2. Klasse gelten. Die komplexe und auf Grund der minimalen Eckwerte im EDK-Dossier 48A auch wenig konkrete Ausgangslage für die Festlegung der Rahmenbedingungen führte in den Schulver- suchskantonen zu unterschiedlichen Definitionen der Vorga- ben für die Schulversuche. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Rahmenbe- dingungen für die Schulversuche mit der Basisstufe oder Grundstufe lässt wenig vergleichende Kriterien zu. Umfang der gemeinsamen Teamteachinglektionen Die Lehrpersonen der Basisstufe oder Grundstufe arbeiten durchschnittlich 15 bis 18 Lektionen zusammen. Diese Lekti- onen werden an den Vormittagen eingesetzt. Die Unterrichts- zeit der Kinder orientiert sich an den Unterrichtszeiten der 1. und 2. Klasse bzw. des Kindergartens im Umfang von maxi- mal 24 Lektionen. Insgesamt werden so pro Schulversuchs- 5.5 Strukturelle und finanzielle Aspekte der Rahmenbedingungen der Schulversuche klasse zwischen 36 und 44 Lektionen aufgewendet. In Stellen- prozenten ausgedrückt entspricht dies 140 bis 160 Prozent. Die Unterschiede kommen zustande, weil in den einzelnen Schulversuchskantonen bereits für den Kindergarten und die 1./2. Klasse eine unterschiedliche Anzahl von Lektionen pro Klasse zur Verfügung steht. Deshalb ist ein genauer Vergleich der Pensen pro Klasse über die Kantone hinweg nicht möglich (siehe Kapitel 3.5). Unterschiedliche Voraussetzungen in den Kantonen Für einen Vergleich der Aufwendungen für das traditionelle System und der Rahmenbedingungen für die Schulversuchs- klassen sind kantonal unterschiedlich definierte Vorgaben der Anzahl Lektionen pro Klasse massgebend. Anzahl Lektionen: – für ein 100-Prozent-Pensum der Lehrpersonen der 1. und 2. Primarklasse – für den Halbklassen-/Abteilungsunterricht in der 1. und 2. Klasse – für ein 100-Prozent-Pensum des Kindergartens – für ein 100-Prozent-Pensum der Einführungsklasse – für Teamarbeit – für Fachunterricht Textil/Nicht-Textil – für Religion oder biblische Geschichte – für musikalische Grundschule – für den Pool Schulische Heilpädagogik – für Deutsch als Zweitsprache – für die Gewährleistung von Blockzeiten/Tagesstrukturen – flexibel nutzbar, in der Kompetenz der Schulleitungen für besondere Unterstützung der Klasse oder einzelner Kinder während des Schuljahres – für Mehrklassen Auf Grund der Erfahrungen aus den Kantonen und trotz der grossen kantonalen Unterschiede sind folgende Gemeinsam- keiten, die für eine Berechnung der Kosten massgeblich schei- nen, ersichtlich: – Mit durchschnittlich 15 bis 18 Lektionen Teamteaching las- sen sich die geforderten Aufgaben in der Basisstufe oder Grundstufe bewältigen.
