594bis8 EDK Ost – Projektschlussbericht 2010 tionen zur Verfügung, davon 17 Lektionen im Teamteaching. Jeder Morgen beginnt mit derAuffangzeit (20 bis 30 Minuten), bei welcher die Kinder – in der Regel von einer Lehrperson – individuell gefördert werden. Danach geht es im Team- teaching bis zum Mittag weiter. Am Nachmittag findet Unter- richt mit einer Lehrperson in ein bis zwei Lerngruppen statt. Zusätzlich werden noch zwei LektionenTextiles Gestalten an- geboten. Alle sonderpädagogischen Massnahmen (Förderan- gebote) sind in den Stellenprozenten einberechnet. Werden bspw. ein paar Lektionen von einer Heilpädagogin abgedeckt, so werden diese dem Gesamtpensum von 150 Prozent in Ab- rechnung gebracht. Lektionen für integrative Sonderschulung (verstärkte Massnahmen) kämen jedoch analog der Regelklas- sen auch bei Basisstufenklassen noch zusätzlich hinzu. In Näfels wurden in allen sechs Jahren zwischen 24 bis 26 Kinder problemlos in der Basisstufe unterrichtet. In Obstalden fiel die Schülerzahl von anfangs 18 infolge der demografischen Entwicklung auf 14. Bei 14 Kindern wurden die Stellenpro- zente leicht gesenkt. Die durchschnittliche Klassengrösse im Kanton beträgt im Schuljahr 2009/10 17.5. Berechnet man die zusätzlichen Kosten für das Einführen von Basisstufenklassen, so gilt es zu beachten, dass damit sowohl direkt Blockzeiten eingeführt wurden sowie zusätzliche son- derpädagogische Massnahmen und auch das Führen von Ein- führungsklassen entfallen. Ausserdem wird es auf Grund der gemeinsamen Klassenführung eher möglich, den schweizweit sehr tiefen Glarner Klassendurchschnitt zu erhöhen, was enor- me Kosteneinsparungen mit sich bringen kann. Im Schulver- such haben alle Lehrpersonen den Primarlehrerlohn erhalten, was die Kosten zusätzlich erhöht. Insgesamt kann im Kanton Glarus bei einer durchschnittli- chen Klassengrösse von 20 bis 24 Kindern mit einer Erhöhung von 15– 30 Prozent der Lohnkosten ausgegangen werden. Die genaue Prozentzahl ist vorwiegend von der konkreten Klas- sengrösse und den Lehrerlöhnen sowie von weiteren Faktoren abhängig . Herausforderungen/Gelingensbedingungen Eine der grössten Herausforderungen war es,diese neue Schul- form konkret zu leben und zu gestalten und Aussenstehenden diese näherzubringen. Einer Berufsgruppe, die sich bis anhin gewohnt war, alleine zu arbeiten, wurde plötzlich die Arbeit in multiprofessionellen Teams ermöglicht. Obwohl dies von allen beteiligten Lehrpersonen sehr geschätzt wurde, hatten diesbe- züglich alle einen intensiven Prozess zu durchlaufen. Als Schwierigkeit hat sich herausgestellt, dass Kindergar- ten- und Unterstufenlehrpersonen sich im Allgemeinen nur bedingt auf das Thema einliessen und wenig bereit sind, sich aktiv mit der Basisstufe auseinanderzusetzen. Auch politisch ist die Basisstufe schwer zu vertreten, da diese neue Form gegenüber den regulären Klassen keinen Leistungsmehrwert ausweisen kann, was bei etwas Neuem, das Mehrkosten ge- neriert, automatisch verlangt wird. Beim Übertritt in die 3. Regelklasse zeigte sich, dass der Wechsel von der Basisstufe in ein Einklassensystem von den Kindern gut gemeistert wurde. Es ist jedoch auch eine Tatsa- che, dass die Basisstufenlehrpersonen die Kinder gut darauf vorbereiteten, was bei Weiterführung eines ähnlichen Sys- tems nicht nötig gewesen wäre. Dies ist vielleicht auch mit ein Grund, weshalb sich die Entwicklungsfortschritte an den Basisstufen bis Ende 2. Schuljahr wieder ausgeglichen haben. Ob Basisstufenklassen erfolgreich sind oder nicht, hängt aus- schliesslich davon ab, ob die Lehrpersonen die Basisstufen- philosophie leben und anwenden. Wer diese nicht versteht, kann sie auch nicht anwenden und dann wird das System zur Farce. Von daher braucht es Schulen, die bereit sind, sich auf das Projekt einzulassen und eine neue Didaktik und neue Zu- sammenarbeitsformen anzuwenden. 3.4.6 Luzern Ausgangslage Im Kanton Luzern besteht seit 1999 das Angebots- und Be- suchsobligatorium für den Einjahreskindergarten. Der Stich- tag für den Eintritt ist der 31. Oktober, was einem regulären Eintritt von 4 ¾ Jahren entspricht. Vor der Abstimmung zum HarmoS-Konkordat, das die Luzerner Stimmbevölkerung am 28. September 2008 weitgehend wegen des obligatorischen Schuleintritts mit vier Jahren ablehnte, hat der Kantonsrat den Eintritt in den Kindergarten flexibilisiert. «Die Erziehungs- berechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.» (VBG § 12, 3) Gleichzeitig wurde aber auch der frühere Eintritt in den Kindergarten im Volksschulbildungsgesetz geregelt. «Die Schulleitung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten jüngere Kinder in den Kindergarten aufnehmen, sofern sie die Anforderungen erfül- len.» (VBG § 12, 2) Mit diesen Anpassungen stärkt das Volks- schulbildungsgesetz die Elternpartizipation und -mitverant- wortung im Bereich des Schuleintrittsalters.
